Sa., 24.05.2025
Google search engine
StartHaus + HofHeizenIhre alte Heizung können Sie u.U. erst einmal behalten

Ihre alte Heizung können Sie u.U. erst einmal behalten

Das GEG 2024 schockt noch immer viele Vermieter, denen der Tausch alter, klimaungünstiger Heizungen vor Augen steht und denen hohe Anschaffungskosten drohen und nicht wirklich überschaubare Unterhaltsaufwendungen schwere Sorgen bereiten.
Anbieter, Energieberater, Online-Tipps und ständige neu auftretende Experten, die uns an jeder Hausecke bzw. heutzutage bei jedem Internetbesuch mit Tipps, Kaufangeboten, drastischen Ersparnissen und sogar Hausbesuchen auf die Nerven gehen.
Dazu kommen staatliche Förderungen, die unter dem Strich die Anschaffung immer teurer werden lassen, weil der Verkäufer diese Staatsgelder in seine Kassen fließen lassen möchte.
Unkenntnis über die Qualität der angebotenen Komponenten kommen hinzu. Sind die Teile wirklich der neuste Stand der Technik oder verkauft der freundliche, redegewandte Anbieter uns gerade seine Ladenhüter?

Da kommt die Info vielleicht gerade recht, dass Sie die alte Heizung vorerst behalten können, weil das GEG (uns besser als Heizungsgesetz bekannt) Ausnahmen bietet.

Wie das vor sich geht und war zu beachten ist, das erklärt der Online-Service von Ruhr(24) ganz ausführlich und leicht verständlich auf der in nachstehender Zeile verlinkten Internetseite:
https://www.ruhr24.de/service/heizung-behalten-austauschen-heizungsgesetz-gebaeudeenergiegesetz-regeln-24k-ausnahmen-93579810.html

Foto: Envato (https://elements.envato.com/de/user/jirkaejc)

 

 

Concierge
Concierge
DE, Häuslebauer, Selbermacher.
Vielleicht gefällt Ihnen auch

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

- Werbung -
Google search engine

Beliebte Artikel

Neuste Kommentare