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Glas, das niemals in den Altglascontainer darf

Für den Prozess des Recyclens vollständig ungeeignet sind Gläser, die aufgrund besonderen Materials, unterschiedlicher Schmelzpunkte und jeweils in  speziellem Herstellungsprozess geschaffen wurden.

Ruhr 24 hat folgende Liste erstellt:

  • Trinkgläser: Diese bestehen aus einem anderen Glasmaterial und stören den Recyclingprozess erheblich.
  • Hitzebeständiges Glas wie Auflaufformen und Mikrowellengeschirr: Diese Produkte haben einen anderen Schmelzpunkt und können zu erheblichen Verunreinigungen im recycelten Glas führen.
  • Fensterglas und Spiegelglas: Auch Fenster- und Spiegelglas bestehen aus speziellen Glasarten und dürfen daher nicht im Altglascontainer entsorgt werden.
  • Keramik, Porzellan und Steingut: Diese Materialien gehören nicht in den Glascontainer, da sie während des Recyclings nicht korrekt verarbeitet werden können und den Prozess stören.
  • Glühbirnen und Leuchtmittel: Aufgrund der oft enthaltenen Schadstoffe und der speziellen Zusammensetzung gehören sie ebenfalls nicht in den Glascontainer. Stattdessen sollten Bürger solche Produkte über spezielle Sammelstellen oder den Restmüll entsorgen.

Quelle: https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/10-gl%C3%A4ser-niemals-im-altglascontainer-entsorgen-drastische-strafe-droht/ar-AA1v3QTN?ocid=hpmsn&cvid=42f8de4316684c7d9af7627142a54a40&ei=29

 

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DE, Häuslebauer, Selbermacher.
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