Wenn Du ein Fahrzeug Dein Eigen nennst, welches Du nur hin und wieder und dann mit einem besonderen “Saisonkennzeichen” nutzt, für welches Du nicht ganzjährig Steuern und Versicherungen blechen möchtest, dann musst Du seit 1.11.2024 dafür sorgen, dass es aus dem öffentlichen Verkehrsraum verschwindet, sobald die amtlich erlaubte und von Dir “gekaufte” Nutzungsdauer abgelaufen ist.
Grund: Das Saisonfahrzeug ist dann nicht mehr versichert und unversicherte und unversteuerte Kraftfahrzeuge und “versicherungspflichtige Anhänger jeder Art” haben im öffentlichen Verkehrsraum nichts zu suchen.
Dies ist Dir ganz sicher bekannt.
Für jedes erneute Antreffen, am selben oder anderen öffentlichen Ort, setzt das Ordnungsamt jetzt zwingend ein Bußgeld fest.
Das kann häufig vorkommen und in der Summe richtig teuer werden.
Die ständig klammen Gemeinden müssen jede Gelegenheit nutzen, ihre Kämmerer legal mit Geld zu versorgen.

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