Für den Prozess des Recyclens vollständig ungeeignet sind Gläser, die aufgrund besonderen Materials, unterschiedlicher Schmelzpunkte und jeweils in speziellem Herstellungsprozess geschaffen wurden.
Ruhr 24 hat folgende Liste erstellt:
- Trinkgläser: Diese bestehen aus einem anderen Glasmaterial und stören den Recyclingprozess erheblich.
- Hitzebeständiges Glas wie Auflaufformen und Mikrowellengeschirr: Diese Produkte haben einen anderen Schmelzpunkt und können zu erheblichen Verunreinigungen im recycelten Glas führen.
- Fensterglas und Spiegelglas: Auch Fenster- und Spiegelglas bestehen aus speziellen Glasarten und dürfen daher nicht im Altglascontainer entsorgt werden.
- Keramik, Porzellan und Steingut: Diese Materialien gehören nicht in den Glascontainer, da sie während des Recyclings nicht korrekt verarbeitet werden können und den Prozess stören.
- Glühbirnen und Leuchtmittel: Aufgrund der oft enthaltenen Schadstoffe und der speziellen Zusammensetzung gehören sie ebenfalls nicht in den Glascontainer. Stattdessen sollten Bürger solche Produkte über spezielle Sammelstellen oder den Restmüll entsorgen.