Für den Prozess des Recyclens vollständig ungeeignet sind Gläser, die aufgrund besonderen Materials, unterschiedlicher Schmelzpunkte und jeweils in  speziellem Herstellungsprozess geschaffen wurden.

Ruhr 24 hat folgende Liste erstellt:

  • Trinkgläser: Diese bestehen aus einem anderen Glasmaterial und stören den Recyclingprozess erheblich.
  • Hitzebeständiges Glas wie Auflaufformen und Mikrowellengeschirr: Diese Produkte haben einen anderen Schmelzpunkt und können zu erheblichen Verunreinigungen im recycelten Glas führen.
  • Fensterglas und Spiegelglas: Auch Fenster- und Spiegelglas bestehen aus speziellen Glasarten und dürfen daher nicht im Altglascontainer entsorgt werden.
  • Keramik, Porzellan und Steingut: Diese Materialien gehören nicht in den Glascontainer, da sie während des Recyclings nicht korrekt verarbeitet werden können und den Prozess stören.
  • Glühbirnen und Leuchtmittel: Aufgrund der oft enthaltenen Schadstoffe und der speziellen Zusammensetzung gehören sie ebenfalls nicht in den Glascontainer. Stattdessen sollten Bürger solche Produkte über spezielle Sammelstellen oder den Restmüll entsorgen.

Quelle: https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/10-gl%C3%A4ser-niemals-im-altglascontainer-entsorgen-drastische-strafe-droht/ar-AA1v3QTN?ocid=hpmsn&cvid=42f8de4316684c7d9af7627142a54a40&ei=29

 

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